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Auf diesem Gebiet haben wir seit mehr als 20 Jahren im Rahmen unserer Tätigkeit Erfahrungen.
Unser Engagement endet nicht mit der erfolgreichen Beendigung der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung, wir setzen uns unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung konsequent für die Durchsetzung der titulierten Ansprüche ein.
Die Auswahl der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird dabei nicht ihrer selbst willen, sondern abgestimmt aus den jeweiligen Fall unter Einbeziehung der Kosten in Abstimmung mit dem Mandanten vorgenommen.